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   OLG Frankfurt, 04.05.2021 - 15 U 142/18   

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https://dejure.org/2021,71876
OLG Frankfurt, 04.05.2021 - 15 U 142/18 (https://dejure.org/2021,71876)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.05.2021 - 15 U 142/18 (https://dejure.org/2021,71876)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Mai 2021 - 15 U 142/18 (https://dejure.org/2021,71876)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 633 BGB, § 634 BGB
    Pflichtverletzung aus Architektenvertrag wegen Planungsfehler in Bezug auf KfW 40-Standard

  • IWW

    § 633 BGB, § 634 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wärmeschutz und Energiebilanzierung sind keine Architektenaufgaben!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wärmeschutz ist keine Architektenaufgabe! (IBR 2023, 521)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.05.2003 - VII ZR 407/01

    Darlegung von Planungsmängeln und Beseitigungskosten durch den Auftraggeber des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2021 - 15 U 142/18
    Daher haftet der Architekt für Fehler auch von ihm selbst beauftragter Fachplaner nur, wenn der Fehler auf seinen unzureichenden Vorgaben beruht, wenn er einen unzuverlässigen Sachverständigen ausgewählt hat oder wenn er Mängel der Fachplanung nicht beanstandet, die nach den von einem Architekten zu erwartenden Kenntnissen erkennbar sind (vgl. Koeble, in: Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Auflage 2020, Teil 11 Rn. 833; J. Schmidt, in: BeckOGK, Stand 1. April 2021, § 633 Rn. 273; BGH, Urteil vom 8. Mai 2003 - VII ZR 407/01 -, juris, Rn. 21 für fehlerhafte Tragwerksplanung des vom Architekten beauftragten Statikers).
  • BGH, 20.12.2012 - VII ZR 209/11

    Architektenvertrag: Mangelhafte Planung für einen Bauträger bei nur einschaliger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2021 - 15 U 142/18
    Das gilt unabhängig davon, ob die Parteien eine bestimmte Leistung, wie z. B. ein bestimmtes Planungsdetail, vereinbart haben (vgl. nur BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - VII ZR 209/11 -, juris, Rn. 14).
  • BGH, 19.12.1996 - VII ZR 233/95

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die Mitglieder einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2021 - 15 U 142/18
    Im Rahmen der dabei vorzunehmenden Vertragsauslegung kommt vor allem dem Kriterium ein besonderes Gewicht zu, ob die gegenständliche Leistung Fachkenntnisse voraussetzt, die typischerweise von einem Architekten zu erwarten sind, oder ob die speziellen Fachkenntnisse eines Sonderfachmannes notwendig sind (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1996 - VII ZR 233/95 -, juris, Rn. 17).
  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 122/90

    Pajero - Verleiten zum Vertragsbruch; Erstbegehungsgefahr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2021 - 15 U 142/18
    Bei einem solchen Vorgehen kommt es mangels Anwendbarkeit des § 309 ZPO nicht darauf an, ob der neue Einzelrichter nach einem Dezernatswechsel selbst eine vorherige mündliche Verhandlung durchgeführt hat oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1992 - I ZR 122/90 -, juris).
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